Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der MHSVP Solutions UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Auftragnehmer" genannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Webdesign und Webentwicklung, Softwareentwicklung, Data Science & Datenanalyse sowie IT-Beratung und Informationssicherheit, zwischen dem Auftragnehmer und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber").
- Die AGB gelten ausschließlich für unternehmerische Auftraggeber. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht abgeschlossen.
- Für den jeweiligen Vertrag gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch beiderseitig unterzeichnete Projektvereinbarung zustande.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und einer individuellen Projektvereinbarung geht die Projektvereinbarung vor.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Projektvereinbarung.
- Der Auftragnehmer erbringt Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik. Die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs (z. B. Umsatzsteigerung, Suchmaschinen-Rankings) ist nicht Vertragsgegenstand, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) sind schriftlich zu vereinbaren. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den vereinbarten Fertigstellungstermin entsprechend anzupassen und Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot. Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Soweit nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
- Bei Projekten mit einem Gesamtwert über 5.000 EUR netto ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes bei Vertragsschluss zu verlangen.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Mahngebühr von 5 EUR je Mahnung zu berechnen.
- Aufrechnung oder Zurückbehaltung wegen strittiger Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Materialien (Texte, Bilder, Logos etc.) zur Verfügung.
- Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungskompetenz. Freigaben sind innerhalb angemessener Frist, in der Regel innerhalb von 5 Werktagen, zu erteilen.
- Verzögerungen, die auf nicht rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
- Der Auftraggeber ist allein verantwortlich dafür, dass von ihm bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
§ 6 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
- Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und örtlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den vertragsgemäß erstellten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Verwendungszweck.
- Der Auftragnehmer behält das Recht zur Referenznutzung, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
- Eingesetzte Open-Source-Komponenten und Bibliotheken Dritter unterliegen den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers.
- Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.
§ 7 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen der Vertragsabwicklung bekannt werden, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, technische Konzepte und strategische Planungen.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und drei Jahre nach dessen Beendigung.
- Ausgenommen sind Informationen, die der Auftragnehmer zur Erbringung der Leistung an sorgfältig ausgewählte Subunternehmer weitergeben muss; diese werden entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet.
§ 8 Gewährleistung
- Der Auftragnehmer beseitigt Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich und nachvollziehbar gemeldet werden, innerhalb angemessener Frist kostenlos.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme bzw. Inbetriebnahme des Werks.
- Kein Mangel liegt vor bei Abweichungen, die auf fehlerhaften oder nicht rechtzeitig gelieferten Unterlagen des Auftraggebers beruhen, auf nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf nicht vereinbarten Systemumgebungen oder auf normaler Abnutzung.
- Der Auftraggeber gibt dem Auftragnehmer die Möglichkeit zur Nacherfüllung. Nach zweimalig fehlgeschlagener Nachbesserung steht dem Auftraggeber das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt zu.
§ 9 Haftungsbeschränkung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
- Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf die Höhe der für den betreffenden Auftrag vereinbarten Nettovergütung.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen. Für Schäden, die durch unterlassene Sicherung entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
- Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.
- Laufende Dienstleistungsverträge (z. B. Wartung, Support) können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform (E-Mail genügt) ordentlich gekündigt werden, sofern nicht abweichend vereinbart.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit Zahlungen in Rückstand ist oder wesentliche Vertragspflichten verletzt.
- Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind bereits erbrachte Teilleistungen vollständig zu vergüten; für noch nicht erbrachte Leistungen gilt § 648 BGB entsprechend.
§ 11 Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich, die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO, einzuhalten.
- Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden verarbeitet, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
- Nähere Informationen zur Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.